Wahlarzt
Ein Wahlarzt unterliegt nicht den durch Krankenkassen auferlegten Einschränkungen. Daher ist eine sorgfältige und individuelle Betreuung möglich, wobei gerade im Fachgebiet der Neurologie stets ausreichend Zeit für ein ausführliches Gespräch, Anamnese, Neurologische Untersuchung, Planung und Aufklärung einbezogen werden sollte Die Hauptgründe für eine zunehmende Inanspruchnahme von Wahlärzten liegen somit auf der Hand: Es gibt Zeit um Ihre individuelle Situation und Ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen, auf die medizinischen Aspekte ausführlich einzugehen und Sie darüber ausreichend aufzuklären.
Ein Wahlarzt hat im Gegensatz zu einem Kassenarzt keine Verträge mit den Sozialversicherungen (Gebietskrankenkasse, BVA, KFA, SVA, VAEB, etc.) und kann seine erbrachten Leistungen mit diesen nicht direkt abrechnen. Patienten haben nach § 131 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz das Recht einen Wahlarzt aufzusuchen und von ihrer Sozialversicherung einen Kostenersatz zu beanspruchen, wobei bis zu 80% des Kassentarifes refundiert werden. Die Kostenrückerstattung seitens der Kassen dauert einige Wochen und beträgt je nach durchgeführter Leistung meist zwischen 60-80% des von Ihnen geleisteten Wahlarzthonorars bei der Erstkonsultation. Weitere, indizierte Folgeuntersuchungen (z.B. MRT, CT, Labor, EEG, etc..) sowie die Rezeptabwicklung bei den Apotheken laufen wie bei Kassenärzten ab, es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung durch Ihre Kasse in der Regel nur dann erfolgen kann, wenn Sie im gleichen Behandlungsquartal keinen Kassenarzt der gleichen Fachrichtung in Anspruch genommen haben!
Honorare
Erstordination ab 180€
Folgeordination ab 140€ (Eine Kontrolle nach einer Pause von mehr als 12 Monaten wird wie eine Erstordination verrechnet)
Sie erhalten bei uns am Ende eines Ordinationsbesuches eine Honorarnote und wir bitten, den Betrag bar oder per Bankomatzahlung zu begleichen.
Die Honorarnote können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ihre Krankenkasse refundiert einen Teil des bezahlten Honorars (bis zu 80% des Kassentarifes – nicht der bezahlten Summe). Wenn Sie eine Privatversicherung für ambulante Leistungen haben, refundiert diese üblicherweise das Honorar zur Gänze.
Wir helfen Ihnen auch gerne beim Einreichen der Honorarnote.
Von der Übermittlung von Befunden oder anderer gesundheitsbezogener Daten per E-Mail muss aus Datenschutzgründen abgeraten werden!